mit Stromanschluss, Frischwasserversorgung bzw. Grauwasserentsorgung sowie Entsorgung von Toilettenkassetten im Dahner Felsenland. Nähere Auskünfte erhalten Sie zusätzlich über die Homepage der jeweiligen Betreiber.
Alle weiteren Informationen zu Wanderwegen, Radtouren,
MTB-Touren oder Ausflugszielen finden Sie auf unserer Homepage. In unserer
Broschüre „Erlebnis-Gastronomie“ erhalten Sie Infos zu Öffnungszeiten unserer
Restaurants, Gaststätten sowie Wanderhütten im Dahner Felsenland.
Auflistung der Wohnmobilstellplätze zum downloaden
Platz/ Name / Straße / Ort Telefonnummer | Gebühr pro Nacht | Kapazitäten | Bemerkungen |
Wohnmobilstellplatz "Mühlenwirt" Mühlstraße 10 76891 Bobenthal Tel. 06394 3499948 | 10,00 €uro pro Wohnmobil, Hunde erlaubt | 3 Stellplätze | Direkt am Pamina-Radweg "Lautertal", mit Strom- und Wasserversorgung, Biergarten keine Winterpause |
Campingplatz Büttelwoog Familie Lejeune Am Campingplatz 1 66994 Dahn Tel. 06391 5622 | 29,00 €uro (2 Pers.) Hunde angeleint erlaubt | 150 Stellplätze | Ver- und Entsorgung vorhanden. Sanitärgebäude, Gaststätte mit Terrasse, Minigolfanlage, Kinderspielplatz, Bolzplatz. Winterpause ab 01.11. bis Mitte März |
Campingplatz Neudahner Weiher Günther Jacobi Neudahner Weiher 5 66994 Dahn Tel. 06391 1326 | 28,50 €uro + 3,00 €uro Kurbeitrag, Hunde erlaubt | 50 Stellplätze | Campingplatz für Ruhesuchende Erwachsene Moderne sanitäre Einrichtungen sind alle behindertengerecht, DU/WC, Waschmaschine, Trockner, Stromanschluss. Ver- und Entsorgung vorhanden, Badeweiher nur für die Campinggäste. Winterpause ab 02.11. bis 1 Woche vor Ostern |
Campingplatz Moosbachtal Herr Wissenbach Neudahner Weiher 12 66994 Dahn Tel. 0151 107 300 96 | Auf Anfrage, Hunde angeleint erlaubt | 20 Stellplätze | Ver- und Entsorgung vorhanden. Stromversorgung nach Verbrauch, Dusch-/Warmwassermarke 1,00 €uro. Gepflegte Sanitäranlagen mit warmem und kaltem Wasser. Kinderspielplatz sowie ein Kiosk. Winterpause ab 01.11 bis vor Ostern |
Wohnmobilstellplatz Felsland Badeparadies Eybergstraße 1 66994 Dahn Tel. 06391 9234 211 | 5,00 €uro zzgl. Gästebeitrag Hunde erlaubt | 10 Stellplätze | Zulässig nur
Wohnmobile mit eigener Toilettenanlage. Aufenthaltsdauer 1 Tag/1Nacht. Die Gebühr reduziert sich um 2,50 €uro beim Erwerb einer Saunakarte. Beim Erwerb von 2 Saunakarten entfällt die Gebühr jedoch nicht der Gästebeitrag. Keine Ver- und Entsorgungsanlagen. |
Naturcampingplatz Am Berwartstein Dauenhauer GdbR 76891 Erlenbach Tel. 0173 6844532 | 9,00 €uro zuzüglich pro Person 8,00 €uro, Hunde erlaubt | 90 Stellplätze | Sanitäre Einrichtungen, Dusche/WC, Behinderten WC, Waschmaschine, Trockner, Geschirrspülraum. Ver- und Entsorgung vorhanden. Naturbadesee „Seehof“ mit Kiosk in 300 m Entfernung, Gaststätte mit Terrasse am Campingplatz. Winterpause ab 02.11. bis Ende März |
Campingplatz Schöntalweiher Camping-Club Pirmasens e.V. Schöntalstraße 66996 Ludwigswinkel Te. 06393 1793 | 7,00 €uro zuzüglich pro Person 4,00 €uro Kinder 4-12 J. 4,00 €uro, Hund 2,50 €uro | 40 Stellplätze | Ver- und Entsorgung vorhanden, Stromversorgung pro Nacht 2,00 €uro, Warmduschen 0,50 €uro, Moderne Sanitäranlagen mit Toilette, Wasch- Duschräume. In unmittelbarer Nähe Kinderspielplatz und Bouleplatz, Gaststätte mit überdachter Terrasse. Winterpause vom 01.10.2022 bis 01.05.2023 |
Wohnmobilstellplatz "Im Birkenfeld“ Freizeitgelände Birkenfeld 66996 Ludwigswinkel | 10,00
€uro pro Wohnmobil, maximal 2 Nächte, Wohnmobil bis max. 7 m | 5-7 Stellplätze abhängig von Fahrzeuggröße | Tickets am Kiosk, beim Dienstpersonal des Barfußpfades und in der Gästeinfo vor Ort. WC an der Grillhütte, Schlüsselcode auf dem Ticket. Hunde bitte anleinen, keine Hunde auf den Spielplätzen erlaubt. Eintrittsrabatt beim Besuch des Barfußpfades. Kiosk, Minigolfplatz und Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe. Winterpause ab Oktober bis März |
Stand: 21. Oktober 2022
Wo darf ich mit einem Wohnmobil übernachten?
Auf den ausgewiesenen Stellplätzen für Wohnmobile. Dort gibt es in der Regel auch die notwendigen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Laut § 7 der Naturparkverordnung ist es verboten, außerhalb der zugelassenen Plätze Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen. Dies gilt auch für die ausgewiesenen Wanderparkplätze, auf denen nicht übernachtet werden darf.