Neuwahl des Gemeinderates in der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach

In der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach findet eine Neuwahl des Gemeinderates gemäß § 29 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) statt. Der Wahltag wurde auf  Sonntag, 11. Oktober 2026, festgesetzt.

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 den Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLERGEMEINSCHAFT Bruchweiler-Bärenbach e.V. – FWG – für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach am 11.10.2026 zugelassen. 

Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, wird die Wahl gemäß § 22 Kommunalwahlgesetz (KWG) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 20.09.2026 zugestellt. Antrag auf Briefwahl ist jetzt schon möglich, der Versandt der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab KW 37. 


Weitere Informationen zur Wahlen sowie Ergebnisse vorangegangener Wahlen können beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz abgerufen werden. 

Auskünfte erteilt das Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Tel.: 06391/9196-140, E-Mail: .

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