In der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach findet eine Neuwahl des Gemeinderates gemäß § 29 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) statt. Der Wahltag wurde auf Sonntag, 11. Oktober 2026, festgesetzt.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 den Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLERGEMEINSCHAFT Bruchweiler-Bärenbach e.V. – FWG – für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach am 11.10.2026 zugelassen.
Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, wird die Wahl gemäß § 22 Kommunalwahlgesetz (KWG) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 20.09.2026 zugestellt. Antrag auf Briefwahl ist jetzt schon möglich, der Versandt der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab KW 37.
- Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen
- Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach am 11. Oktober 2026
- Bekanntmachung zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Weitere Informationen zur Wahlen sowie Ergebnisse vorangegangener Wahlen können beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz abgerufen werden.
Auskünfte erteilt das Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Tel.: 06391/9196-140, E-Mail: .
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