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/ Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Zuständige Mitarbeiter

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

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Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

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