Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2020 erneut auf einen Lockdown geeinigt, der weite Teile des öffentlichen Lebens stilllegt und insbesondere die Tourismus- und Freizeitbranche sowie das Gastgewerbe hart trifft.
Hier nun mal die wichtigsten Lockdown Maßnahmen im Freizeitgewerbe ab Montag, dem 2. November 2020:
* Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu
verzichten.
Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische
Ausflüge.
* Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und
ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur
Verfügung gestellt. Das gilt für
alle Varianten touristischer Übernachtungen, also Hotels, Pensionen,
Ferienwohnungen,
Camping- & Reisemobilplätze.
* Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,
werden geschlossen. Dazu gehören:
* Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
* Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen
und draußen)
* Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.
* Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
* Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche
Einrichtungen werden geschlossen.
Davon ausgenommen ist die Lieferung und
Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Verlängerung der Lockdown Maßnahmen (Ministerbesprechung am 25.11.2020)
Auf Grund der weiterhin hohen Infektionszahlen und der wachsenden Zahl von Todesopfern in Folge von Covid-19 Infektionen haben Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.11.2020 eine Verlängerung der Maßnahmen vom 28.10.2020 beschlossen. Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.
Bund und Länder gehen aber derzeit davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
BUND UND LÄNDER VERLÄNGERN BZW. VERSCHÄRFEN DEN LOCKDOWN/SHUTDOWN BIS 10. JANUAR,
BZW. BIS 31. JANUAR
Der Teil-Lockdown bzw. nun Shutdown mit weiterhin geschlossenen Restaurants und Beherbergungsbetrieben sowie Freizeiteinrichtungen wird bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020 beschlossen und erneut am 13. Dezember 2020 bestätigt.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar beschlossen, den Shutdown für Deutschland bis zum 31. Januar zu verlängern.
Die Maßnahmen sind momentan gesetzlich mit der 15. Corona Verordnung, zunächst befristet bis einschließlich
31. Januar 2021, festgelegt.
Die aktuelle und ausführliche 15. Corona-Verordnung finden Sie hier, und weitere Infos, auch die neuesten Auslegungshilfen dazu, erhalten Sie auf corona. rlp. de