Neu FAQ Landkreises Südwestpfalz 16.11.20
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz << hier zum Link >>
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt als zuständige Kreisordnungsbehörde für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende Allgemeinverfügung: << Hier zur Allgemeinverfügung vom 23.10.20 >>
Weitere Infos des Landkreises finden Sie << Hier >>
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung agieren im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch serviceorientiert die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten sowie dem Ziel, zu einem besonnenen Umgang mit der Pandemie beizutragen und gleichzeitig Ansteckungsrisiken weitestgehend zu minimieren.
Bitte besuchen Sie die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland nur in zwingend notwendigen Fällen nach vorheriger telefonischer Absprache (+49 6391 9196 00) oder nach Terminabstimmung per E-Mail (info <at> dahner-felsenland.de). Nutzen Sie bei Bedarf andere Kommunikationswege wie Telefon, oder E-Mail. Greifen Sie für die Klärung Ihres Anliegens auf unsere Informationsangebote im Internet zurück.
Für die Besuche unserer
Verwaltung, besteht die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Hierfür steht Ihnen auch der Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Dieses Portal bietet Ihnen Informationen rund um die Dienstleistungen des Landes und der rheinland-pfälzischen Kommunen.Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren Besuch der Dienststelle an die Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI), einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle. Kranke Personen oder Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollen auf keinen Fall die Dienststelle besuchen. Bei staatlicher Anordnung insbesondere durch die Justiz besteht, solange diese nicht aufgehoben wird, eine Verpflichtung zum Erscheinen.
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch unsere Verbandsgemeinde vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Daher stehen Schutz und die Gesundheit unserer Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Wir wollen, dass Sie wissen, dass es keinen Grund zur Panik gibt und wollen unsere Informationen aktuell und transparent machen. Ziel aller Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen.
Für Testung auf Corona ist die Rufnummer des Gesundheitsamtes Südwestpfalz zur Anmeldung zum Corona-Test (06331/809-750) montags bis freitags vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.
Bitte benutzen Sie NICHT die allgemeine Notrufnummer für Fragen rund um Corona: 112 oder die 110
Es steht die Hotline des Landes RLP rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 99 00 400 zur Verfügung.
Bitte bleiben Sie gesund.
Hilfe für Unternehmen von Bund, Land und Wirtschaftsförderung
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz
Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus (2019-nCoV) führt auch bei Unternehmen zu zahlreichen Fragen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht im Folgenden wichtige Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen. Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen Auskunft geben und gegebenenfalls auch rechtlich beraten können.
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Wirtschaftsförderung Südwestpfalz
Das Team der WFG Südwestpfalz steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Ihre Anfragen – speziell für Förderthemen – richten Sie bitte schriftlich an folgende E-Mail-Adresse: . So können wir schnellstmöglich auf Ihre Fragen reagieren, da die Telefonanlage der Kreisverwaltung Südwestpfalz aufgrund der zusätzlich eingerichteten Hotlines zeitweise an die Grenzen gerät.
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